Was eine Gemeinde alles falsch machen kann

Ein klassischer Fehler kommunaler Planer sei die einseitige Vorfestlegung:

Schon im Vorfeld der Änderung von Flächennutzungsplänen wurden und werden von den Kommunen häufig konkrete Verträge mit einzelnen Geschäftemachern abgeschlossen. Das hat zur Folge, dass der spätere Abwägungsvorgang im Stadtrat unter einer verbotenen einseitigen Vorfestlegung leidet, da der Stadtrat nicht mehr unvoreingenommen entscheiden konnte. Dies macht die gesamte Planung nichtig durch den Abwägungsfehler der sog. „subjektiven Abwägungssperre“.

Auch die Pflicht zur planerischen Konfliktbewältigung werde regelmäßig verletzt. Diese beinhaltet die sachgerechte Ermittlung der zum Windkraftplanungen in Konflikt stehenden Belange wie Natur- und Artenschutz, Gesundheit und Eigentum.

Die Notwendigkeit der Ermittlung aller relevanten Belange vor der planenden Abwägung des Stadtrats ist leicht zu verstehen, wenn man sich vor Augen hält, dass in schwerwiegender Weise in Konflikt stehende Belange wie Artenschutz und Gesundheit und Eigentum der betroffenen Menschen mit dem Vorteil der Windkraft an dieser Stelle in gerechten Ausgleich zu bringen sind – etwas Geringeres verfehlte die Pflicht des Stadtrats zur planerischen Konfliktbewältigung.

Hierzu gibt es gerade aus dem Bereich der Flächennutzungsplanung für Windkraft ein aktuelles Urteil des OVG Saar, das an Eindeutigkeit nicht zu übertreffen ist. Ottweiler hat, wie gezeigt, das genaue Gegenteil zu dieser Rechtsanforderung getan – das mag verständlich sein, wenn man bedenkt, dass die eingesetzte Planungsfirma überwiegend für die EEG-Branche tätig ist und die Stadt selbst sich keinen Juristen mehr leistet. Völlig unverständlich ist aber, dass das Innenministerium des Saarlandes als Kommunalaufsichtsbehörde diesen in so vielfältiger und offenkundiger Weise rechtswidrigen und nichtigen Flächennutzungsplan auch noch genehmigt! Dort müsste man nun wirklich über die Kompetenz verfügen, ein bekanntes Urteil des OVG Saar zu genau derselben Situation anzuwenden! Oder sollte die Windkraftplanung inzwischen tatsächlich zu einem rechts(staats)freien Raum geworden sein?

Leider ziehen sich diese oder ähnliche Fehler durch die Windkraftplanungen in Kommunen des gesamten Bundesgebiets. Immerhin hat es die Stadt Ottweiler mit der eindeutigen Nachweisbarkeit und Klarheit ihrer Fehler in der Flächennutzungsplanung geschafft, ein regelrechtes Kompendium für Planungsfehler zu produzieren. Das Urteil in diesem Normenkontrollverfahren sei schon jetzt künftigen Generationen von Jurastudenten als Lehrstück des Bauplanungsrechts empfohlen.

Die vollständige Abhandlung lesen Sie auf der Seite des Deutschen Arbeitgeberverbands:

Elicker