Persönliche Haftung Olsberger Stadtratsmitglieder?

Der Staatsrechtler Prof. Dr. Michael Elicker (1) weist in einem gemeinsam mit Andreas Langenbahn (2) veröffentlichten Artikel auf die Gesundheitsgefahren für den menschlichen Körper durch Großwindanlagen hin, exemplarisch dargestellt am Beispiel von Infraschall.

Der Artikel ist ganz besonders wertvoll, weil er auch die vielfältigen Verletzungen der bestehenden Gesetzeslage deutlich macht und Hinweise gibt, an welchen Stellen die Gegner der Anlagen auch juristisch ansetzen können.

infraschall

„Vor diesem Hintergrund birgt es große Gefahren auch für Kommunen und ihre Akteure, wenn diese bei ihrer Planung von sog. „Windkraft-Vorrangflächen“ bereitwillig den „Abwägungsvorschlägen“ der beauftragten Planungsfirmen folgen, die meist zum – dieser Begriff ist wohl inzwischen angemessen – ökologisch-industriellen Komplex gehören. Diese unseriöse Vorgehensweise bringt nicht nur für die Gebietskörperschaften, sondern vor allem auch für die Stadtratsmitglieder persönlich eine Reihe von schwerwiegenden Haftungsrisiken mit sich, und zwar insbesondere im Hinblick auf die Gesundheitsgefahren für den Menschen.“

gehoerschutz

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Wer kämpft, kann verlieren.
Wer nicht kämpft, hat schon verloren.

(Bertold Brecht)

(1) Prof. Dr. Michael Elicker ist Staatsrechtslehrer an der Universität des Saarlandes und Rechtsanwalt in Luxemburg

(2) Andreas Langenbahn ist Rechtsanwalt und Doktorand bei Professor Elicker zum Thema „Offene Rechtsschutzfragen bei Planung und Genehmigung von Windenergieanlagen“