Baustopp für sechs Windkraftanlagen

In einer bisher vollkommen unbekannten und überraschend juristischen Deutlichkeit zeigt das Urteil des VG Würzburg die fahrlässige Vorgehensweise der zuständigen Behörde, dem Landratsamt Haßberge in Unterfranken/Bayern, bei der Genehmigung von Windrädern auf.

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Zunehmende Bedeutung der Umweltverträglichkeitsprüfung und des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes auch für private Anlieger

Das Gericht bestätigte auch das private Klagerecht im Sinne des § 42 Abs. 2 VwGO. Die Grundstücke der privaten Kläger würden sich im Einwirkungsbereich der Windräder befinden, so dass sie Nachbarn im immissionsschutzrechtlichen Sinne sind. „Die Antragsteller können sich auf drittschützende Rechte im Rahmen der geltend gemachten Beeinträchtigungen durch schädliche Umwelteinwirkungen und das Rücksichtnahmegebot berufen“. (§§ 6 Abs. 1 Nr. 1, 5 Abs. 1 Nr. 1 BlmSchG; §§ 6 Abs. 1 Nr. 2 BlmSchG i.V.m. § 35 Abs. 3 BauGB)

„Es spricht darüber hinaus aber auch viel dafür, dass die Kläger sich unabhängig von einer möglichen Verletzung materieller subjektiver Rechte auch auf eine fehlerhafte Durchführung der Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen der Umweltverträglichtkeitsprüfung im Änderungsgenehmigungsverfahren berufen können.“ stellte das VG Würzburg fest.

Es bekräftigt hierbei eindrucksvoll, dass die sehr weit gehende Rechtsprechung des EuGH einen effektiven Zugang zu einer gerichtlichen Überprüfung von Zulassungsentscheidungen UVP-pflichtiger Vorhaben fordert. Als Konsequenz dessen, können auch einzelne betroffene Bürger eine Aufhebung einer Entscheidung über die Zulässigkeit eines Vorhabens die Regelungen in § 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 3 UmwRG einfordern. Das gelte hier insofern, als die Kläger offensichtlich Mitglieder der „betroffenen Öffentlichkeit“ sind, die durch die Zulassungsentscheidung in ihren Belangen berührt werden (§ 2 Abs. 6 UVPG). Auch der Anwendungsbereich des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes würde hier gelten, so das Gericht, da gemäß §§ 3 e Abs. 1 Nr. 2 UVPG in Verbindung mit § 1 Abs. 3 der 9. BimSchV eine Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung bestehen kann.

Da diese Fälle deutschlandweit vorkommen,
sollte jeder Betroffene dieses Urteil lesen und nutzen …

 

Bitte informieren Sie Ihre Rechtsanwälte, wenn Sie selber klagen, Mitstreiter, Gemeindevertretungen, Ihre zuständige Kommunalaufsicht, Genehmigungsbehörde und alle, die in irgendeiner Form mit dem Thema Genehmigung befasst sind.